Mitwirkungspflicht

Mitwirkungspflicht steht für:

  • Mitwirkung der Betroffenen bei Amtsermittlungen, siehe Amtsermittlungsgrundsatz #Inhalt
  • ausländerechtliche Mitwirkungspflichten, zu Deutschland siehe Asylrecht (Deutschland)#Bearbeitung und Mitwirkungspflichten
  • Mitwirkungspflichten der Beteiligten (Steuerrecht)
  • Mitwirkung beim Bezug von Sozialleistungen, siehe Erstes Buch Sozialgesetzbuch #Grundsätze der Leistungserbringung
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.